Behandlung, Reinigung des Niederschlagswassers vor der Einleitung in ein Gewässer oder vor der Versickerung. Die Intensität der Reinigung wird einerseits von der Beschaffenheit der Flächen, andererseits von der Aufnahmefähigkeit des belasteten Gewässers bestimmt. Geregelt wird die Notwendigkeit zur Regewasserbehandlung im Wasserhaushaltsgesetzt, zusammen mit den technischen Regelwerken DWA M 153 und dem Entwurf der DWA A 102.
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