Wasser, welches in die öffentliche Kanalisation abläuft, muss in der Regel als Abwasser bezahlt werden. Wird eine gesplittete Gebühr für Schmutz- und Regenwasser erhoben, berechnet sich die Gebühr für das private Schmutzwasser nach der Menge des bezogenen Trinkwassers. Für das Regenwasser dagegen, nach der versiegelten Fläche.
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