Jährlich zu zahlender Betrag pro Quadratmeter versiegelte und an den öffentlichen Kanal angeschlossene Fläche eines Grundstücks.
Die Abwassergebühr muss nur dann bezahlt werden, wenn die versiegelte Fläche auch an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Sollte das gesamte anfallende Regenwasser auf dem Grundstück verwertet oder versickert werden, muss keine Abwassergebühr bezahlt werden.
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